Hörgeräte für Kinder

Mädchen mit einem Hörgerät sitzt mit einem Jungen auf einer roten Wippe

Hörgeräte für Kinder sollen ebenso wie Hörsysteme für erwachsene Menschen das Hörvermögen der kleinen Patient:innen verbessern. So kommen Hörgeräte für Kinder infrage, wenn Erziehungsberechtigte bestimmte Anzeichen für ein reduziertes akustisches Wahrnehmungsvermögen bei einem Kind feststellen. So ist es beispielsweise auffällig, wenn ein Kind selten Sätze nachspricht, selbst besonders laut spricht oder kein akustisches Interesse für Musik aufweist. Hörgeräte für Kinder nehmen sich Problemen wie diesen an, um den Kleinen sowohl ein uneingeschränktes Sprachverständnis als auch eine unbeschränkte Sprachentwicklung zu ermöglichen – Fähigkeiten, die unmittelbar mit dem Hörvermögen zusammenhängen und eine große Rolle in der kindlichen Entwicklung spielen.

Welche Hörgeräte eignen sich für Kinder?

Hörgeräte für Kinder sind den besonderen Bedürfnissen unserer kleinen Patientinnen und Patienten optimal angepasst. So sind sie idealerweise robust, wasserfest, staubdicht und einfach in der Bedienung. Für Kinder unter 16 Jahren raten wir als Ihre Hörgeräteakustiker:innen zudem prinzipiell zu Hinter-dem-Ohr-Systemen, mit einem Mikrofon, das den Schall aufnimmt und in elektrische Schwingungen umwandelt. Neben diesen Kriterien zur Funktion der Systeme ist insbesondere bei Hörgeräten für Kinder auch das individuelle Design von Bedeutung, damit sich der Nachwuchs beim Tragen der Geräte wohlfühlt.

Gibt es unsichtbare Hörgeräte für Kinder?

Unsichtbare Im-Ohr-Hörgeräte sind für Kinder unter 16 dagegen noch keine Option, weil diese genau in den Gehörgang einer Person passen. Dieser befindet sich bei Kindern jedoch noch im Wachstumsprozess, sodass sie einem Im-Ohr-System schnell entwachsen. Im Gegensatz zu diesen sogenannten unsichtbaren Hörgeräten für Kinder lassen sich Hinter-dem-Ohr-Geräte dem sich stetig verändernden Ohr bei Bedarf jederzeit anpassen.

Hörgeräte für Kinder – Kostenübernahme durch die Krankenkasse?

Bei Hörgeräten für Kindern erfolgt die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse. Obwohl sich der genaue Anteil der Zuzahlung zu individuellen Hörsystemen dabei von Versicherung zu Versicherung unterscheidet, ist die Grundversorgung grundsätzlich zuzahlungsfrei. Neben den Hörgeräten für Kindern deckt diese Kostenübernahme außerdem eine Servicepauschale mit ab, die beispielsweise Reparaturen, Batterien, Otoplasktiken und Pflegeprodukte umfasst. Informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung und lassen Sie sich vom Team bei smari beraten.